Veröffentlichung der Spielerpass-Verlängerungen Herren 2015

10.11.2014

Die Passau Pirates verlängern für die Saison 2015 die Pässe folgender Spieler (siehe Liste) :

Grundlage:

§ 47 BSO – der Verein teilt der Passstelle zum 15. Dezember des Vorjahres mit, welche seiner Spielberechtigungen für die kommende Saison verlängert werden sollen.

Eine Zustimmungserklärung des Spielers ist nicht notwendig.

§ 60 BSO – zum 15. Dezember können Vereine die Spielerpässe Ihrer bisherigen Spieler mit Wirkung zum 01. Januar des folgenden Spieljahres verlängern. Der Verein hat seine Spieler darüber zu informieren, dass der Verein den Spielerpass verlängern läßt.

Eine aktuelle Fassung der Bundesspielordnung (BSO) steht auf der Seite des AFVD, sowie auch auf der Seite des AFVBy zum Download zur Verfügung.